Kostenübernahme durch die Krankenkasse
Kostenübernahme durch die Krankenkasse
Einer Psychotherapie zu Lasten der Krankenkassen gehen eine bis drei psychotherapeutische Sprechstunden á 50 Minuten voraus (bei Kindern und Jugendlichen bis zu 10 Sprechstunden). Dann folgen bis zu vier probatorische Sitzungen á 50 Minuten (bei Kindern und Jugendlichen bis zu 6 Sitzungen). Danach muss die Therapie in Deutschland von der Kasse genehmigt werden. Zu diesem Zweck muss der Patient einen Antrag stellen. Das Formular hat der Psychotherapeut bereit liegen. So werden die ersten 12 (KZT 1) und gegebenenfalls weitere 12 Sitzungen (KZT 2) beantragt. Nach der Bewilligung kann die Therapie weiter gehen. Das Schreiben schickt die Krankenkasse an den Patienten. Der Patient bringt das Schreiben mit zum Psychotherapeuten.
Ab der 24. Sitzung muss der Therapeut einen Bericht an den Gutachter schreiben. Von der befürwortenden Stellungnahme des Gutachters hängt es ab, ob die Krankenkasse die Kosten für die Behandlung für weitere 36 Sitzungen (insgesamt 60 Sitzungen) übernimmt. Eine nochmalige Verlängerung auf max. 80 Sitzungen muss erneut beantragt werden.
Bei Kindern und Jugendlichen kommen Bezugspersonenstunden im Verhältnis 4:1 hinzu.